Eine ATLAS-Info informiert über Angaben bei der Erlaubnis oder Allgemeinen Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus der BRD (§ 31 Abs. 1 bzw. 2 Waffengesetz).
Bisher wurde in ATLAS-Ausfuhr bei der Unterlagencodierung „8GHY“ eine Referenz gefordert (Pflichtfeld). Da die Erlaubnis bzw. die Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus der BRD jedoch keine Referenznummer besitzt, wurde die Pflichterfordernis der „Referenz“ zum 31.12.2019 aufgehoben.
Ferner sind auch die Angaben zum „Ausstellungsdatum“ und zum „Gültigkeitsende“ seit dem 31.12.2019 nicht mehr anzugeben.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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Umgang mit Zollkontrollen im Rahmen der Warenabfertigung
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