Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft wurde im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 330 vom 27. Dezember 2018 veröffentlicht. Das Abkommen tritt am 1. Februar 2019 in Kraft (siehe Global News Nr. 01).
Die Generalzolldirektion hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem die wesentlichen Inhalte der präferenziellen Regelungen des EU-Japan-Abkommens dargestellt werden. Der Fokus liegt dabei auch auf den Unterschieden zu den „klassischen“ Freihandelsabkommen der EU wie etwa dem Regionalen Übereinkommen.
Merkblatt EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Im EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU eine Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers (REX) vorgesehen. Das Merkblatt REX wurde angepasst.
Quellenangaben
Merkblatt EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Merkblatt REX
Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
EUR-Lex
Zoll.de
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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