Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist mit Wirkung zum 29.12.2018 geändert worden. Dies teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website mit.
Die 12. Änderung der AWV enthält im Wesentlichen eine Anpassung des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste an die im Jahr 2017 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangements sowie eine Ergänzung des Teils I Abschnitt B der Ausfuhrliste um die Nummer 9E992. Diese Nummer erfasst Technologie zur Herstellung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) der Nummer 9A012 des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung, soweit die Technologie nicht bereits von der Nummer 9E101b dieses Anhangs erfasst wird.
Darüber hinaus enthält die 12. AWV-Änderung eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 7 AWV (Boykottverbot), eine Ausweitung der Prüfung bestimmter Unternehmenserwerbe (§§ 56 ff. AWV), die Änderung der Ausnahmeregelungen beim Waffenembargo gegen die Zentralafrikanische Republik (§ 76 Abs. 17 AWV) sowie die Ergänzung des § 82 AWV zur Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen Art. 4h der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 (Birma/Myanmar).
Quellenangaben
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanzeiger
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Praxis der Güterklassifizierung nach der EU-Güterliste und der Ausfuhrliste
Grundlagen, Hilfsmittel und Auslegungskriterien zur Güterlisteneinstufung, Behandlung zahlreicher Fallbeispiele
Nächste Termine:
- 18.03.2019 in Münster
- 03.06.2019 in München
Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis
Nächste Termine:
- 17.01.2019 in Münster
- 26.02.2019 in München
- 08.05.2019 in Hamburg
Seminare der AWA zum Exportkontrollrecht
Seminartipp AWA AUSTRIA
Exportkontrolle intensiv – AWA AUSTRIA
Der Pflichttermin für verantwortliche Beauftragte nach dem AußWG
Nächste Termine:
- 07.03.2019 in Wien
- 19.09.2019 in Graz