Die Zollverwaltung veröffentlichte am 23.06.2015 die Fachmeldung „Nachprüfungsersuchen bei Einfuhren von Aluminiumwaren aus der Türkei“, in der mitgeteilt wurde, dass der Verdacht besteht, dass bei Einfuhren von Aluminiumwaren der Position 7604 der Kombinierten Nomenklatur aus der Türkei unter Anmeldung des Präferenzcodes 400 Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. zu Unrecht ausgestellt wurden.
Hierzu hat die Zollverwaltung am 13.07.2015 in der Fachmeldung „Aktuelle Information zu Einfuhren von Aluminiumwaren aus der Türkei“ bekannt gegeben, dass aufgrund aktueller Entwicklungen auf die Einleitung von Nachprüfungsersuchen ebenso wie auf die Leistung einer Sicherheit verzichtet wird. Bereits geleistete Sicherheiten werden freigegeben.
Quelle: www.zoll.de
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