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AKP: Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus Äthiopien

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden in Äthiopien Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (z.B. fehlender guillochierter Überdruck).

 

Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Anerkennung dieser Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 bis zum 31. März 2008 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass Äthiopien bis zu diesem Zeitpunkt in Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommens eintritt, siehe Artikel 2 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007.

Sollte dies nicht geschehen, endet die Ausnahmeregelung bereits am 31. Dezember 2007 mit dem Außer-Kraft-Treten des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens.

 

Derartige, nach dem 31. Dezember 2007 bzw. 31. März 2008 ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 dürfen nicht mehr als Präferenznachweise akzeptiert werden.

 

 

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