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AEO: Veröffentlichung eines harmonisierten Fragenkatalogs zur Selbstbewertung auf europäischer Ebene

Nach Ankündigung in der Änderung der Dienstvorschrift „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ vom 22. Juni 2010 ist ein auf europäischer Ebene harmonisierter Fragenkatalog zur Selbstbewertung veröffentlicht worden.

Den Mitgliedstaaten ist für die Verwendung des harmonisierten Fragenkatalogs zur Selbstbewertung durch die Kommission eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt worden, um ihre nationalen Verfahren anzupassen und die auf dem alten, nationalen Fragenkatalog bereits eingegangenen Anträge abwickeln zu können.

Der auf europäischer Ebene harmonisierte Fragenkatalog wurde von den Mitgliedstaaten der EU gemeinsam mit der Europäischen Kommission gebilligt und soll einen einheitlichen Ansatz auf europäischer Ebene gewährleisten. Die erstmalige Verwendung des harmonisierten Selbstbewertungs-Fragebogens durch einen Mitgliedstaat wird auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Bei Interesse steht der harmonisierte Fragenkatalog mit den Erläuterungen zur AEO-Selbstbewertung auf der Homepage der Europäischen Kommission zum Download zur Verfügung. Die Erläuterungen sind zunächst nur in englischer Sprache verfügbar, während der Fragenkatalog in englischer, deutscher und französischer Sprache zum Download bereit gestellt ist.

In Deutschland finden sowohl das Antragsverfahren als auch das zur Erhaltung des AEO-Status erforderliche Monitoring derzeit jedoch noch anhand des nationalen Fragenkatalogs zur Selbstbewertung statt, der auf der Homepage www.zoll.de zur Verfügung steht.

Den harmonisierten Fragebogen finden Sie über den Link zu diesem Newsletter auf den Seiten der Europäischen Kommission.