In Deutschland erfolgt die AEO-Antragstellung ab dem 1. März 2023 über den „Internetantrag AEO“ (IAEO) im Zoll-Portal, wie die deutsche Zollverwaltung mitteilt.
Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss künftig zunächst der Aufruf der Dienstleistung „Grenzüberschreitender Warenverkehr“ erfolgen und dort dann die Auswahl des Internetantrags AEO. Im neuen IAEO können dem Bewilligungsantrag alle erforderlichen Dateianlagen (Fragebogen, etc.) in digitaler Form beigefügt und somit künftig gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden.
Weitere Infos finden Sie auf zoll.de.
Quellenangaben
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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