Die Europäische Kommission hat am 22. Februar 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/398 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 veröffentlicht. Dabei geht es um die Erweiterung der Möglichkeiten, Zollanmeldungen mündlich oder durch eine andere als Zollanmeldung geltende Handlung abzugeben, die Ungültigkeitserklärung von Zollanmeldungen in bestimmten Fällen und die Präzisierung des Informationsaustauschs bei summarischen Eingangsanmeldungen.
Quellenangaben
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/398 DER KOMMISSION
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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