Hand mit virtuellen Nachrichten

Änderung der Personenliste der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 (Syrien) (Stand: 21.03.2017)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien werden weitere vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird daher aktualisiert. Um welche Personen es sich handelt, können Sie der EU-Durchführungsverordnung 2017/480 vom 20. März 2017 entnehmen (siehe Amtsblatt L 75/12).

Links:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/480
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP)

Quelle:
EUR-Lex

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps:

Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung beim Export – Persönliche Haftung, Risiko, Organisation
Nächste Termine: 25.04.2017 in München // 12.06.2017 in Münster  

Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis
Nächste Termine: 17.05.2017 in Hamburg // 19.06.2017 in München