Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien werden weitere vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird daher aktualisiert. Um welche Personen es sich handelt, können Sie der EU-Durchführungsverordnung 2017/480 vom 20. März 2017 entnehmen (siehe Amtsblatt L 75/12).
Links:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/480
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP)
Quelle:
EUR-Lex
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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