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95. Änderung der VO (EG) Nr. 881/2002 (Taliban)

Verordnung (EG) Nr. 400/2008 der Kommission vom 5. Mai 2008 zur 95. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die

Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

 

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

 

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschloss am 21. April 2008 die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern.

 

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

 

Die folgenden Einträge werden unter „Natürliche Personen“ angefügt::

 

„(1) Suhayl Fatilloevich Buranov (alias Suhayl Fatilloyevich Buranov). Name in der Originalschrift: Бypaнов Сухайл

Фатиллоевич. Anschrift: Massiv Kara-Su-6, Gebäude 12, Appt. 59, Taschkent, Usbekistan. Geburtsdatum: 1983.

Geburtsort: Taschkent, Usbekistan. Staatsangehörigkeit: usbekisch. Weitere Angaben: (a) einer der Anführer der

‚Islamic Jihad Group‘; (b) hat in dem Al-Qaida-Lager in der Provinz Khost eine Spezialausbildung über Minen

und Sprengstoffe absolviert; (c) war auf Seiten der Taliban an Militäroperationen in Afghanistan und Pakistan

beteiligt; (d) war einer der Organisatoren der 2004 in Usbekistan verübten Terroranschläge; (e) 2000 wurden

gegen ihn Strafverfahren im Einklang mit den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuches der Republik Usbekistan

eingeleitet: Artikel 159, Teil 3 (Angriffe auf die verfassungsrechtliche Ordnung der Republik Usbekistan), und

Artikel 248 (unrechtmäßiger Besitz von Waffen, Munition, explosiven Stoffen oder explosiven Gegenständen);

(f) gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.

 

(2) Najmiddin Kamolitdinovich Jalolov. Name in der Originalschrift: Жалолов Ηажмиддин Камолитдинович. Anschrift:

S. Jalilov Street 14, Khartu, Region Andischan, Usbekistan. Geburtsdatum: 1972. Geburtsort: Region

Andischan, Usbekistan. Staatsangehörigkeit: usbekisch. Weitere Angaben: (a) einer der Anführer der ‚Islamic

Jihad Group‘; (b) hat in Al-Qaida-Lagern eine Spezialausbildung über Minen und Sprengstoffe absolviert; (c) war

auf Seiten der Taliban an Militäroperationen in Afghanistan und Pakistan beteiligt; (d) war einer der Organisatoren

der 1999 und 2004 in Usbekistan verübten Terroranschläge; (e) im März 1999 wurden gegen ihn Strafverfahren

im Einklang mit den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuches der Republik Usbekistan eingeleitet:

Artikel 154 (Söldnertum), 155 (Terrorismus), 156 (Aufstachelung zu ethnischem, rassischem oder religiösem

Hass), 159 (Angriffe auf die verfassungsrechtliche Ordnung der Republik Usbekistan), 242 (Bildung einer

kriminellen Vereinigung) und 244 (Nichtanzeige einer Straftat oder Verdeckung einer Straftat); (f) gegen ihn

wurde Haftbefehl erlassen.“