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Neugestaltung der Verbrauchsteuernummer zum 01. September 2008

Die Verbrauchsteuernummer dient der einfachen Überprüfung, ob eine Firma mit einem bestimmten Warenkreis zur Teilnahme am Steueraussetzungsverfahren berechtigt ist.

 

In Deutschland wurde bisher im Rahmen der Erteilung der Hersteller-/Lagererlaubnis bzw. der Zulassung als berechtigter Empfänger jedem Unternehmen grundsätzlich nur eine Verbrauchsteuernummer von den Hauptzollämtern zugeteilt. Betriebsstätten wurden daher nicht vollständig und die Art des Verfahrens nicht eindeutig erfasst.

 

Um die derzeit bestehenden Probleme zu lösen und für den späteren Betrieb des EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren -EMCS ("Excise Movement and Control System") - ist jedoch ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal erforderlich. Deshalb besteht die Notwendigkeit, jedem Wirtschaftsbeteiligten für jedes zugelassene/erlaubte Verfahren und/oder für jede Betriebsstätte eine eigene Verbrauchsteuernummer zuzuordnen.

 

Der bisherige Aufbau der 13-stelligen Verbrauchsteuernummer erfüllt die hierzu erforderlichen Voraussetzungen nicht und wird deshalb auf eine neue Struktur umgestellt:

 

Die Stellen 1 und 2 werden mit dem ISO-Länder-Code "DE" belegt,

die Stellen 3 bis 12 werden automatisiert mit einem eindeutigen, 10-stelligen Zähler numerisch belegt und

die Stelle 13 beinhaltet eine systemseitig berechnete Prüfziffer.

Die neue Verbrauchsteuernummer wird den Wirtschaftsbeteiligten jeweils von ihrem zuständigen Hauptzollamt bis Ende April 2008 per Briefpost mitgeteilt, sodass die Firmen rechtzeitig vor der Umstellung auch ihre Geschäftspartner entsprechend informieren können.

Bis zur Einführung der neuen Verbrauchsteuernummer am 01. September 2008 ist unbedingt noch die bisher erteilte Verbrauchsteuernummer zu verwenden.

 

Ausnahme:

Die Verbrauchsteuernummern im Bereich der nicht harmonisierten Kaffeesteuer sind von der Umstellung nicht betroffen. Für Beförderungen von Kaffee unter Steueraussetzung im Steuergebiet ist die alte Verbrauchsteuernummer auch nach dem 01. September 2008 weiter zu verwenden. Bei Neuzulassungen bilden die Hauptzollämter die Verbrauchsteuernummer nach bisheriger Struktur.

 

 

© Bundesministerium der Finanzen

Quelle: www.zoll.de