22.05.2018: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/733 vom 17. Mai 2018 ändert zum 284. Mal die so genannte „Taliban-Verordnung“. Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Europäischen Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.
Am 9. Mai 2018 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, vier Einträge zu ändern. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.
Quellenangabe
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
AWA
Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis
Nächste Termine:
- 29.05.2018 in Münster
- 20.07.2018 in München
Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle
Nächste Termine:
- 17.-18.09.2018 in Münster
- 26.-27.11.2018 in Münster
AWA AUSTRIA
Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen – das Internal Compliance Program (ICP)
Interne Organisation und Verantwortlichkeiten, insbes. der „Verantwortliche Beauftragte“, Genehmigungspflichten und -verfahren nach EU und nationalem Recht, Einführung zur Compliance im US-(Re-)Exportkontrollrecht, Update zu EU-Embargos
Nächster Termin:
- 20.09.2018 in Graz