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284. Änderung der Taliban-VO: Änderung von vier Einträgen (22.05.2018)

22.05.2018: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/733 vom 17. Mai 2018 ändert zum 284. Mal die so genannte „Taliban-Verordnung“. Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Europäischen Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.

Am 9. Mai 2018 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, vier Einträge zu ändern. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quellenangabe

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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