Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/714 des Europäischen Rates vom 14. Mai 2018 ändert die Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmengegen die Demokratische Volksrepublik Korea.
Der Rat hat am 14. Mai 2018 den Beschluss (GASP) 2018/715 erlassen, mit dem sechs Personen in Anhang III des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen und aus dessen Anhang II gestrichen wurden.
Die „Natürlichen Personen“ die in Verordnung (EU) 2017/1509 hinzugefügt werden, können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Quellenangabe
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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