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279. Änderung der Taliban-VO: Ände­ru­ngen unter „Natürliche Personen“ (11.10.2017)

11.10.2017: Im Amtsblatt L 260/3 der Europäischen Union wurde erneut eine Änderung der so genannten Taliban-Verordnung veröffentlicht. Es ist die 279. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organi­sa­tio­nen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.

Mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1834 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2017 wird Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 geändert. In Anhang I der Verordnung ergeben sich Ände­ru­ngen unter „Natürliche Personen“, die Sie im Detail dem Amtsblatt-Eintrag entnehmen können. 

Quellenangabe

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1834

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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