02.10.2017: Am 22. September 2017 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, die Liste der sogenannten Taliban-Verordnung zu ändern. Mit der Taliban-VO ist die EG-Verordnung Nr. 881/2002 gemeint, die restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen regelt, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen zusammenarbeiten.
Fünf Einträge werden in Anhang I geändert. Um welche Einträge es sich genau handelt, können Sie der EU-Durchführungsverordnung 2017/1773 in Amtsblatt L 251/19 entnehmen.
Quellenangabe
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1773
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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