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275. Änderung der Taliban-VO: unter „Natürliche Personen“ wird ein Eintrag geändert (28.08.2017)

28.08.2017: In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002, die restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, re­gelt, wird unter „Natürliche Personen“ ein Eintrag geändert.

Anhang I der genannten Verordnung enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1500

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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