07.08.2017: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1411 vom 2. August 2017 ändert die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, zum 273. Mal.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
In genanntem Anhang wird unter „Natürliche Personen“ ein Eintrag gelöscht. Die Änderungen können Sie der entsprechenden Durchführungsverordnung entnehmen.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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