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271. Änderung der Taliban-VO: Aufnahme von einer Organisation (14.07.2017)

14.07.2017: Im Amtsblatt L 179/6 hat die Europäische Union die 271. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 („Taliban-Verordnung“) bekanntgegeben. Die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 regelt bestimmte restriktiver Maß­nahmen gegen Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 6. Juli 2017 beschlossen, eine Organisation in die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirt­schaft­liche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen.

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird entsprechend geändert.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1251
EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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