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241. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002: Änderung von einem Eintrag (19.01.2016)

Der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 30. Dezember 2015 beschlossen, einen Eintrag in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Am 7. Januar 2016 wurde die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 zum 240. Mal geändert. Weitere Änderungen werden vorgenommen, um einige dieser Einträge zu aktualisieren. Zudem beschloss der VN-Sicherheitsrat am 11. Januar 2016, einen Eintrag aus der Liste zu streichen.

Der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird deshalb entsprechend geändert. Unter  „Natürliche Personen“ werden insgesamt vier Einträge geändert und ein Eintrag vollständig gestrichen. Die Änderungen im Detail, können Sie der Durchführungsverordnung (EU) 2016/47entnehmen.

Quelle:
EUR-Lex

Links:
Durchführungsverordnung (EU) 2016/47 der Kommission vom 18. Januar 2016

 

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