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239. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 14. Oktober 2015 beschlossen, einen Eintrag in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Am 26. Oktober, am 12. November und am 25. November 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen, insgesamt vier Einträge aus dieser Liste zu streichen. Darüber hinaus hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30. November 2015 die Aufnahme eines Eintrags in die Liste gebilligt.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses in unmittelbar geltendes Recht innerhalb der EU hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU L 318 vom 4.12.2015 die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2245 zur 239. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, bekannt gegeben.

Link: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2245 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2015 zur 239. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

Quelle: EUR-Lex

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