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108. Änderung der VO (EG) Nr. 881/2002 (Taliban) (06.07.2009)

108. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschloss am 18. Juni 2009, die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen, zu ändern, indem ihr eine natürliche Person aufgrund von Angaben, die sie mit Al Qaida in Verbindung bringen, hinzugefügt wird. Der Sanktionsausschuss hat die Begründung für diesen Beschluss vorgelegt.

 

 

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

 

Der folgende Eintrag wird unter „Natürliche Personen“ angefügt:

 

„Atilla Selek (alias Muaz). Anschrift: Kauteräckerweg 5, 89077 Ulm, Deutschland. Geburtsdatum: 28.2.1985. Geburtsort: Ulm, Deutschland. Staatsangehörigkeit: deutsch. Reisepass-Nr.: 7020142921 (deutscher Reisepass, ausgestellt in Ulm, Deutschland, gültig bis 3.12.2011). Personalausweis-Nr.: 702092811 (deutscher Bundespersonalausweis, ausgestellt in Ulm, Deutschland, gültig bis 6.4.2010). Sonstige Angaben: Im Gefängnis in Deutschland seit 20.11.2008 (Stand Mai 2009). Datum der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 18.6.2009.“