Universität Münster gründet An-Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

(Münster) Die Abteilung Zölle und Verbrauchsteuern am Institut für Steuerrecht der Universität Münster ist seit 1995 die einzige universitäre Einrichtung in Deutschland, die das Thema Zoll- und Außenwirtschaftsrecht wissenschaftlich begleitet. Um die Arbeit der Abteilung zu intensivieren, hat die Universität Münster nun gemeinsam mit der in Münster ansässigen Außenwirtschafts-Akademie (AWA) das Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht in Münster gegründet. Dies gaben die Beteiligten am 7. Oktober bei der AWA-Außenwirtschaftskonferenz im münsterschen Schloss.

bekannt. „Es herrscht die weitverbreitete Meinung, dass Zoll aufgrund der offenen EU-Grenzen kein Thema mehr sei, aber das ist eine sehr verkürzte Sichtweise. Man mu­ss die gesamte Welt im Blick haben, nicht nur Deutschland und seine Nachbarländer", betont Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang, Direktor des neuen Instituts für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht und Mitglied der Kommission „Zukunft der Rüstungsexportkontrolle" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist ein An-Institut der Universität Münster. Es soll die Auseinandersetzung mit allen Themen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts in Forschung und Lehre auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sicherstellen. Doktorandinnen und Doktoranden werden dort bei der Erstellung ihrer Dissertationen betreut. Ziel ist auch, weitere internationale Kontakte im Bereich Zollrecht zu knüpfen. Dieses Thema begleiten bislang nur zwei Hochschulen auf der Welt wissenschaftlich, nämlich die Charles-Sturt-Universität in Australien und die Universität Münster. Das Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht hat sich auch die Gründung eines „Experten-Pools" auf die Fahnen geschrieben. Über die Abteilung Zölle und Verbrauchsteuern bestehen laufende Kontakte zu ausländischen Wissenschaftlern. Deren Expertise kommt der Forschung und Lehre in Münster zugute.

Da­rüber hinaus haben mehr als 50 Doktorandinnen und Doktoranden ihre Dissertationen zu Zoll- und Außenwirtschaftsthemen abgeschlossen und sind heute national und international tätig, zum Beispiel bei der Europäischen Kommission, in Ministerien, bei Gerichten, in Anwaltskanzleien und bei multinationalen Unternehmen. „Das Wissen dieser Fachleute wollen wir am neuen Institut bündeln und für Forscher, Studierende und Wirtschaftsbeteiligte durch Publi­kationen, Konferenzen und Gutachten zugänglich machen. Damit gewährleisten wir den Transfer der Wissenschaft in die Praxis", sagt Matthias Merz, Ge­schäftsführer der AWA.

Dass die Universität Münster auf dem Gebiet des Zollrechts sehr aktiv ist, zeigt sich unter anderem darin, dass sie zusammen mit der australischen Charles-Sturt-Universität das einzige wissenschaftliche Online-Magazin zum Zollrecht herausgibt, das „World Customs Journal". Zudem ist die Universität Münster regelmäßig mit Beiträgen und Stellungnahmen auf Veranstaltungen der Weltzollorganisation vertreten. 2007 wurde unter Mitwirkung der Universität Münster das „Inter­national Network of Customs Universities" gegründet, dem mittlerweile mehrere Hundert Schulungseinrichtungen und Zollexperten weltweit angehören. Gemeinsam mit dem privaten Träger des neuen Instituts, der AWA, bietet die Universität Münster den deutschlandweit einzigen Masterstudiengang im Zoll­bereich an: Der englischsprachige „Master of Customs Administration" bildet seit 2005 strategische Managerinnen und Manager im Zollbereich aus.

Hintergrund An-Institut

Ein An-Institut ist eine organisatorisch und rechtlich eigenständige Forschungseinrichtung außerhalb der Hochschule. Es erfüllt wissenschaftliche Aufgaben, die die von der Hochschule selbst wahrgenommenen Aufgaben ergänzen. Das Rektorat der Universität Münster erkennt ein An-Institut daher als „Einrichtung an der Hochschule" an.