Auch bei Spenden in Notlagen, wie zum Beispiel nichtkommerziellen Hilfslieferungen, sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Die deutsche Zollverwaltung gibt ausführliche Hinweise für die Lieferung von Hilfsgütern in die Türkei und nach Syrien.
Vor der Durchführung von Hilfslieferungen mit Unionswaren ist zu prüfen, ob es sich bei den Hilfsgütern um genehmigungspflichtige Waren, wie z.B. bestimmte Arzneimittel oder Schutzausrüstung, oder um genehmigungsfreie Waren handelt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der deutschen Zollverwaltung.
Quellenangaben
Zollabfertigung von Hilfslieferungen und Sachspenden in die Türkei und nach Syrien
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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