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ATLAS AES 3.0: neue Pflichtfelder in der Ausfuhranmeldung

Eine ATLAS-Meldung informiert über ein neues Pflichtfeld in der ATLAS-Ausfuhranmeldung AES 3.0.

Mit der Umstellung auf AES 3.0 ist in Deutschland neben der Angabe der Versendungsregion das Datenelement „Ursprungsland“ D.E. Nr. 16 08 000 000 gemäß Anhang B UZK-DA anzumelden.

Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versendungsregion der Code „99“ für „Ausland“ anzugeben.
Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.

Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ wird hierzu bei nächster Gelegenheit angepasst.

Quellenangaben

ATLAS-Info 0426/23

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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