(Österreich) Das Bundesministerium für Finanzen informiert auf seiner Website über den Umgang der Zollverwaltung mit dem Coronavirus. Dies beinhaltet folgende Informationen:
Zollkontrollen von Schutzmasken in Bezug auf Produktsicherheit
Einfuhr von Halbmasken als Mund-Nasen-Schnellmasken
Vorgangsweise der Zollbehörden betreffend Zollrecht
Hilfe bei der Erhebung von Verbrauchsteuern und des Altlastenbeitrags
Vorgangsweise der Zollbehörden betreffend Präferenzmaßnahmen
Verlängerung der Antragsfrist für Zollaussetzungen für Materialien, die zur Herstellung von Waren zur Bekämpfung von COVID-19 eingesetzt werden sollen
Details finden Sie unter folgendem Link.
Quellenangaben
Zoll & Coronavirus
Bundesministerium Finanzen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Basis Zoll – AWA AUSTRIA
Besonderheiten und Ausnahmen des Präferenzrechts zur Zolloptimierung nutzen!
Nächster Termin:
- 15.09. bis 17.09.2020