Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes wird im Wesentlichen die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt. Die Verordnung macht erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung.
Außerdem wird auch die Außenwirtschaftsverordnung novelliert. Mit der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung geht es insbesondere darum, ausgehend von den Vorgaben der EU-Screening-Verordnung, diejenigen kritischen Technologien zu bestimmen, die von der nationalen Investitionsprüfung erfasst werden sollen.
Quellenangaben
Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
Änderungen im Außenwirtschaftsrecht
Bundesanzeiger Verlag
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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