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Zentralafrikanische Republik: Änderung der Personenliste (01.09.2016)

Am 23. August 2016 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zwei Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen sowie die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wird daher entsprechend geändert (siehe hierzu DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1442 DES RATES vom 31. August 2016, veröffentlicht im EU-Amtsblatt L 235/1 am 1. September 2016).

Durch den Beschluss ist ebenfalls der GASP-Beschluss 2013/798 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik geändert worden.

 
Links:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1442 DES RATES
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1446 DES RATES
 
Quelle:
EUR-Lex
 

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster