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Ausblick auf die 7. Novelle der Dual-use-Verordnung

Die Güterlisten der deutschen Ausfuhrliste sowie der Anhänge I und IV der EG-Dual-use-Verordnung unter-liegen regelmäßigen sprachlichen Anpassungen sowie Anpassungen, um dem Stand der Entwicklung und Technik sowie anderen, z. B. politischen oder ethischen Erwägungen (z. B. Menschenrechte, Terrorismusbekämpfung, Überwachung) im Rahmen von Ausfuhrkontrollen Rechnung zu tragen. Zurzeit findet eine größere Überarbeitung der EG-Dual-use-VO selbst statt, die in der 7. Novelle der Verordnung münden wird.

Die geltende Ausfuhrkontrollregelung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck existiert mit der ur-sprünglichen Verordnung (EG) Nr. 3381/94 seit 1994 und aktuell in der Fassung der geltenden Verordnung (EG) Nr. 428/2009. Der vorliegende Entwurf wird derzeit noch heiß diskutiert. Unter anderem haben die Spitzenverbände der deutschen Industrie zahlreiche Bedenken vorgetragen. Diskutiert werden neue catch-all Tatbestände und eine stärkere Kontrolle von Überwachungssoftware. Des Weiteren eine Ausweitung der Kontrolletechnischer Unterstützungen / Dienstleistungen. Diese waren bislang nur im nationalen Recht zu finden. Globalgenehmigungen werden ebenso aufgeführt (bislang bereits in Art. 12 der VO (EG)248/2009 erwähnt) wie unionsweit geltende neue Allgemeingenehmigungen. Politische Verhältnisse in Zielländern sollen im Rahmen der Exportkontrollprüfung stärker berücksichtigt werden. Nach Verabschiedung eines endgültigen Entwurfs durch die Europäische Kommission hat die neue Verordnung noch das Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates zu durchlaufen, weswegen Änderungen zum bereits vorliegenden Entwurf denkbar und nicht un-wahrscheinlich sind. Exporteure sollten sich rechtzeitig mit den anstehenden Änderungen vertraut machen!

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE und Referent zum deut-schen, europäischen und amerikanischen Exportkontrollrecht sowie zu ausgewählten Themen des EG-Zollrechts, gibt auf der

AWA Außenwirtschaftskonferenz am 7. Oktober 2016 in Münster

einen kurzen historischen Abriss zur EG-Dual-use-Verordnung und klärt mit Bezug zur 7. Novellierung der Verordnung über die anstehenden Neuerungen auf und wie sich diese auf Wirtschaftsbeteiligte auswirken können.

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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