Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass die Unterlage „U163“ („Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung EUR-MED, die durch einen Ausführer auf einer Rechnung erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6.000 EUR“) für Waren mit Ursprung im Pan-Euro-Med-Raum aktuell nicht automatisch zur Gewährung von reduzierten Zollsätzen im ATLAS-System führt.
Bis zur technischen Anpassung empfiehlt der Zoll eine alternative Unterlagenkonstellation, mit der die Präferenzgewährung dennoch möglich ist.
Details zu diesem Workaround finden Sie in der ATLAS-Info 0798/25.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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