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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kamerun, Assoziierungsabkommen mit Georgien und der Republik Moldau

Im Amtsblatt der EU L 254 vom 28.08.2014 gibt die EU bekannt, dass das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits vorläufig angewandt wird.

Die Europäische Union und die Republik Kamerun haben den Abschluss der für die vorläufige Anwendung des Übergangsabkommens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits erforderlichen Verfahren nach Artikel 98 dieses Abkommens notifiziert. Folglich wird das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun ab dem 4. August 2014 vorläufig angewandt.

Link: <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank external-link-new-window external link in new>Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Übergangsabkommens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits

Im Amtsblatt der EU L 259 vom 30.08.2014 teilt die EU mit, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits ab dem 01.09.2014 vorläufig angewandt wird. Der entsprechende Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/492/EU) wurde im Amtsblatt der EU L 260 vom 30.08.2014 veröffentlicht. 

Links:
<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank external-link-new-window external link in new>Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank external-link-new-window external link in new>BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/492/EU)

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank external-link-new-window external link in new>ASSOZIIERUNGSABKOMMEN zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

Im Amtsblatt der EU L 259 vom 30.08.2014 teilt die EU außerdem mit, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits ab dem 01.09.2014 vorläufig angewandt wird. Der entsprechende Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/494/EU) wurde im Amtsblatt der EU L 261 vom 30.08.2014 veröffentlicht.

Links:
<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank external-link-new-window external link in new>Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank external-link-new-window external link in new>BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/494/EU)

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Quelle: <link http: eur-lex.europa.eu de index.htm _blank external-link-new-window external link in new>EUR-Lex

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