Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2022 im EU-Amtsblatt eine Bekanntmachung zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten veröffentlicht.
Demnach kann die Kumulierung zwischen der EU und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der EU ab dem 1. Februar 2022 angewendet werden.
Details hierzu finden Sie im entsprechenden Amtsblatteintrag.
Quellenangaben
Links:
Amtsblatt der Europäischen Union C 35/10 vom 24.01.2022
Quelle:
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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