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Auskunftsbogen für AEX und REX bis 31.1.2022 fällig

AEX (Ermächtigter Ausführer) und REX (Registrierter Ausführer) fordern die jährliche Übermittlung eines Auskunftsbogens. Der entsprechende Auskunftsbogen muss bis zum 31.01.2022 elektronisch über das Portal Zoll übermittelt werden. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen steht dazu eine Anwendungshilfe zur Verfügung.

Quellenangaben

Anwendungshilfe Auskunftsbogen

Bundesministerium für Finanzen

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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