AEX (Ermächtigter Ausführer) und REX (Registrierter Ausführer) fordern die jährliche Übermittlung eines Auskunftsbogens. Der entsprechende Auskunftsbogen muss bis zum 31.01.2022 elektronisch über das Portal Zoll übermittelt werden. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen steht dazu eine Anwendungshilfe zur Verfügung.
Quellenangaben
Anwendungshilfe Auskunftsbogen
Bundesministerium für Finanzen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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