Die deutsche Zollverwaltung meldet auf Ihrer Website, dass das Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors im Amtsblatt (EU) Nr. L 356 vom 24. Dezember 2016 veröffentlicht wurde.
Gemäß einer Mitteilung der Europäischen Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 358 vom 29. Dezember 2016, ist das Handelsabkommen mit den Andenstaaten seit dem 1. Januar 2017 auch für Ecuador vorläufig anwendbar.
Link:
Warenverkehr mit Ecuador
Quelle:
Zoll.de
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps:
Start up Warenursprung und Präferenzen
Grundlagen der Ursprungsermittlung
Nächste Termine: 01.03.2017 in Münster // 22.05.2017 in München
Basis Warenursprung und Präferenzen
Zollpräferenzen als Kosten- und Wettbewerbsvorteile nutzen!
Nächste Termine: 20.02. - 21.02.2017 in Münster // 28.03. - 29.03.2017 in München
Vereinfachungen im Präferenzrecht
Ermächtigter Ausführer und buchmäßige Trennung
Nächste Termine: 20.03.2017 in München // 12.06.2017 in Münster