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Warenverkehr mit Ecuador

Die deutsche Zollverwaltung meldet auf Ihrer Website, dass das Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors im Amtsblatt (EU) Nr. L 356 vom 24. Dezember 2016 veröffentlicht wurde.

Gemäß einer Mitteilung der Europäischen Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 358 vom 29. Dezember 2016, ist das Handelsabkommen mit den Andenstaaten seit dem 1. Januar 2017 auch für Ecuador vorläufig anwendbar.


Link:
Warenverkehr mit Ecuador

Quelle:
Zoll.de


Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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