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Warenverkehr mit der Republik Serbien - Anwendung des Interimsabkommens

zwischen der Gemeinschaft und der Republik Serbien wurde am 29. April 2008 ein Interimsabkommen geschlossen und unterzeichnet. Das Abkommen wurde jedoch bislang nur einseitig ab dem 30. Januar 2009 von der Republik Serbien angewendet.

 

Mit der Veröffentlichung der neuen SAP-Matrix im Amtsblatt der EU Nr. C 323 vom 31. Dezember 2009 wurde von der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass das Interimsabkommen nun auch von der Gemeinschaft angewandt wird mit Wirkung vom 8. Dezember 2009.

 

Da das Interimsabkommen bislang nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, kann an dieser Stelle nur das Ratsdokument des Interimsabkommens zur Verfügung gestellt werden.

Dies kann, unter Vorbehalt der Rechtswirksamkeit des zu einem späteren Zeitpunkt offiziell veröffentlichten Interimsabkommens im Amtsblatt der EU, angewendet werden.

 

Weitere Informationen: Aktuelle Meldung vom 04.01.2010

 

© Bundesministerium der Finanzen

Quelle: www.zoll.de