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Matrix zur diagonalen Kumulierung

Matrix zur diagonalen Kumulierung (SAP-Kumulierung) mit den Westbalkanländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kroatien, Serbien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien), der Türkei und der Gemeinschaft

Im Amtsblatt der EU Nr. C 323 vom 31. Dezember 2009 wurde von der Europäischen Kommission eine neue SAP-Matrix veröffentlicht.

 

Das jeweilige Datum der Anwendung der Protokolle zu den Ursprungsregeln, in denen die diagonale Kumulierung zwischen den beteiligten Ländern vorgesehen ist, ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

 

Die Kumulierung ist nur zulässig, wenn das Land der Endfertigung und das Land der Endbestimmung mit allen am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Ländern ein Freihandelsabkommen mit gleichen Ursprungsregelungen geschlossen hat.

 

Diese SAP-Matrix ersetzt die zuletzt im Amtsblatt der EU Nr. C 154 vom 7. Juli 2009 veröffentlichte SAP-Matrix.

 

 

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