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Warenverkehr mit den ESA-Staaten

Mit Beschluss Nr. 1/2020 des WPA-Ausschusses vom 14. Januar 2020 wurde ein geändertes Protokoll 1 zum Interimsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrikas einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits veröffentlicht, durch das einige Bestimmungen geändert wurden.

Dieser Beschluss ist am 31. März 2020 in Kraft getreten.

Die Datenbank WuP online wird zeitnah aktualisiert.

Nach Veröffentlichung einer Bekanntgabe des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen soll die Methode zur Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung auf das System des registrierten Ausführers umgestellt werden.

Diese Umstellung soll voraussichtlich zum 1. September 2020 in Kraft treten.

Quellenangaben

Beschluss Nr. 1/2020 des WPA-Ausschusses

Warenverkehr mit den ESA-Staaten

EUR-Lex

Generalzolldirektion

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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