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Warenursprungs- und Präferenzrecht

Exporte in die Republik Korea (KR)

Angabe des Ursprungslandes in Ursprungserklärung auf der Rechnung bei Exporten in die Republik Korea (KR)

In Ursprungserklärungen auf der Rechnung als Nachweis des präferenziellen Ursprungs für Exportsendungen in die Republik Korea ist als Ursprungsland "Europäische Union" anzugeben.

Die Angabe "Europäische Gemeinschaft" als Ursprungsland kann unter Umständen zur Nichtanerkennung des Präferenznachweises in der Republik Korea führen.

© Bundesministerium der Finanzen