Die Generalzolldirektion informiert auf ihrer Website über die Vorlage von Lieferantenerklärungen für gebrauchte Fahrzeuge im Rahmen der Ausstellung von Präferenznachweisen.
Als Nachweis für den Präferenzursprung einer Handelsware im Rahmen der Ausstellung bzw. Ausfertigung von Präferenznachweisen sind grundsätzlich Lieferantenerklärungen vom Vorlieferanten vorzulegen. Dies bedeutet, dass auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen grundsätzlich eine lückenlose Dokumentation der Lieferkette gefordert ist, sodass immer eine Lieferantenerklärung vom Vorlieferanten notwendig ist. Der jeweilige Vorlieferant muss ebenfalls in Besitz einer Lieferantenerklärung sein.
Quellenangaben
Lieferantenerklärungen für Fahrzeuge
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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