Hand mit virtuellen Nachrichten

Verordnung über Maßnahmen gegenüber Syrien angepasst

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Änderungen hinsichtlich der Maßnahmen gegenüber Syrien vorgenommen. Anhang 7 der Verordnung wurde angepasst.

Dabei werden 18 natürliche Personen und fünf Entitäten neu in den werden die Einträge Anhang aufgenommen. Gleichzeitig von acht natürlichen Personen und einer Entität angepasst. Die Maßnahmen traten am 17. Juli 2019 in Kraft.

Quellenangaben

Maßnahmen gegenüber Syrien

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Grundlagen der Exportkontrolle
Schweizer Exportkontrollvorschriften kennen und einhalten, Bewilligungen richtig umsetzen

Nächste Termine:

  • 12.11.2019 in Baden
  • 04.05.2020 in Baden
  • 03.11.2020 in Baden