Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Änderungen hinsichtlich der Maßnahmen gegenüber Syrien vorgenommen. Anhang 7 der Verordnung wurde angepasst.
Dabei werden 18 natürliche Personen und fünf Entitäten neu in den werden die Einträge Anhang aufgenommen. Gleichzeitig von acht natürlichen Personen und einer Entität angepasst. Die Maßnahmen traten am 17. Juli 2019 in Kraft.
Quellenangaben
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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