Im Amtsblatt (EU) Nr. C 325/6 vom 14. September 2018 wurde seitens der Europäischen Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, die über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens informiert.
Tabelle 1 stellt eine neue vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 1. August 2018 dar.
Die Tabellen 2 und 3 enthalten das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.
Die Mitteilung ersetzt die Mitteilung 2017/C 73/06 (ABl. C 73/6 vom 9. März 2017).
Quellenangaben
Veröffentlichung einer neuen Matrix
Zoll.de
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan
Bedeutung des JEFTA für die deutsche Import- und Exportwirtschaft
Nächste Termine:
- 03.12.2018 in Münster
- 26.03.2019 in Ratingen