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China und Japan unterzeichnen Zollabkommen über AEO

China und Japan haben ein Zollabkommen über den Status eines gemeinsamen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator, AEO) unterzeichnet, das zu den Bemühungen der beiden Nachbarländer gehört, den bilateralen Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter auszubauen.

Im Rahmen des Abkommens erhalten Unternehmen, die in beiden Ländern den AEO-Status erhalten, vereinfachte Zollverfahren, wie z. B. reduzierte Prüfungen oder bevorzugte Abfertigungen, wenn sie Produkte in das andere Land ausführen.

Nach der Inbetriebnahme der Vereinbarung wird erwartet, dass die Zollabfertigungszeit für Unternehmen auf beiden Seiten um 30 bis 50 Prozent verkürzt wird, was die Logistikkosten senkt und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

China hat gegenseitige AEO-Abkommen mit neun Volkswirtschaften und 36 Ländern und Regionen unterzeichnet, darunter Singapur, Südkorea, die Europäische Union, Hongkong und Japan. Chinas Exporte in diese Länder und Regionen machen 43,33 Prozent seiner Exporte aus.

Quellenangaben

China-Japan ease exports with new customs agreement
Global Times


Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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