Im Bundesanzeiger vom 28.09.2015 (BAnz AT 28.09.2018 B5) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekanntgemacht, dass die Allgemeingenehmigungen:
Allgemeine Genehmigung Nr. 18 (Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung)
Allgemeine Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge)
Allgemeine Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr)
Allgemeine Genehmigung Nr. 25 (Ausfuhr und Verbringung von Rüstungsgütern in bestimmten Fallgruppen)
verlängert werden.
Die Regelungen treten am 01.10.2018 in Kraft. Weitergehende, inhaltliche Änderungen sind mit den Verlängerungen nicht einhergegangen.
Mit einer Anpassung der konsolidierten Fassungen der Allgemeinen Genehmigungen auf der Homepage des BAFA ist in den kommenden Tagen zu rechnen.
Quellenangaben
Allgemeine Genehmigungen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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