Compliance-Management-Programme, die dazu dienen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen speziell im Außenwirtschaftsverkehr zu unterstützen, werden als Internal Compliance Programme (ICP) bezeichnet. Die EU-Kommission hat EU-einheitliche ICP-Richtlinien für den Geltungsbereich der EG-Dual-Use-Verordnung erarbeitet. Diese „EU Guidance on Internal Compliance Programme“ liegt inzwischen in einer Entwurfsfassung vor. Die europäischen Ausführer haben nun, im Rahmen einer von der Europäischen Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation, bis zum 15. November 2018 die Möglichkeit sich zu beteiligen.
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Quellenangaben
Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zum Entwurf einer „EU Guidance on Internal Compliance Programme“
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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