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Veränderungen in der „ATLAS - Landschaft“

Importeure und Beförderer müssen sich umstellen, da Vorabanmeldungen zum 1.1.2011 Pflicht werden. Exporteure müssen sich auf die „Scharfschaltung“ des Follow-Up Verfahrens von Ausfuhrvorgängen und auf die Einführung der Online- Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen einstellen.

Im Einzelnen geht es um folgende Eckpunkte, die es zu beachten gilt:

  • Vorabanmeldungen bei Im- und Export werden ab dem 1.1.2011 Pflicht; hierzu müssen den Zollbehörden rechtzeitig unter Beachtung gesetzlich vorgeschriebener Fristen summarische Eingangs- und Ausgangsmeldungen übermittelt werden. In Deutschland erfolgt dies mittels der ATLAS Anwendung EAS. Hier gilt es, sich rechtzeitig über neue Belegkreise, Registriernummern und Datensätze zu informieren
  • Unterlagencodierungen in ATLAS Anmeldungen (z.B. Y901/ X002 oder 3LNA sowie Codierungen bzgl. Artenschutz/ CITES, dem Schutz von Kulturgütern sowie der Ozon-VO) werden immer bedeutsamer und haben das Potenzial, die Im- bzw. Exportabwicklung erheblich zu verzögern; der EZT-online bietet hier ein exzellentes Hilfsmittel
  • Das Follow-Up /Nachforschungsersuchen von unerledigten Ausfuhrvorgängen sorgt in der Praxis für erhebliche Unsicherheit und Verwirrung; welche Fristen sind zu beachten, welche Dokumente können als Alternativnachweise anerkannt werden?
  • Vermutlich in Kürze wird die online- Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen des BAFA wieder in den Echtbetrieb gehen.