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USA wägen neue Vorschriften ab, um Huawei-Lieferanten weiter einzuschränken

In vergangenen AWA-Newslettern informierten wir darüber, dass das US-Handelsministerium Huawei Technologies in die „Entity List“ aufgenommen hat. Durch diesen Schritt ist es der US-Regierung möglich, den Verkauf von Waren, die „Subject to the EAR“ sind, also den US-Exportkontrollregularien unterfallen, an das gelistete Unternehmen zu beschränken. Dies betrifft auch einige limitierte Güter im Ausland, die US-Komponenten enthalten, oder deren Herstellung auf bestimmten US-Technologien basiert.

Laut einem Artikel der Nachrichtenagentur Reuters bleiben nach den derzeitigen Vorschriften jedoch wichtige ausländische Lieferketten außerhalb der Reichweite der US-Behörden. Die US-Regierung erwägt daher gesetzliche Änderungen durchzuführen, um mehr ausländische Lieferungen an das gelistete Unternehmen zu blockieren. Ob und wann die Änderungen kommen ist laut Reuters-Artikel noch offen.

Sollte das US-Handelsministerium die Regeländerungen vornehmen, wird es den US-Behörden erlaubt sein, den Verkauf von weiteren nicht sensiblen Gütern an Huawei Technologies zu regulieren. Dazu gehören zum Beispiel Standard-Mobilfunkchips, die im Ausland mit Technologien, Software oder Komponenten aus den USA hergestellt werden.

Die Änderungen würden „eine erhebliche Ausweitung der Reichweite der US-Exportkontrollen darstellen und von den US-Verbündeten und US-Unternehmen schlecht aufgenommen werden“ sagt Douglas N. Jacobson, US-Anwalt und Dozent der AWA bei den jährlichen U.S. Export Controls and Sanctions.

Weitere Informationen zu diesem spannenden Thema können Sie dem genannten Reuters-Artikel entnehmen.

Quellenangaben

Reuters-Artikel
Reuters

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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