Ab dem 30. November 2021 wurde die derzeit verwendete nationale Anwendung AEO-ZP für die Beantragung und Verwaltung von AEO-Bewilligungen eingestellt.
Ab 1. Dezember 2021 sind sämtliche neue Anträge auf Erteilung des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO), sowie alle anderen Anträge zu einer bestehenden AEO-Bewilligung, wie z.B. Änderungen, Aussetzungen, etc., nur noch über das EU-Customs Trader Portal (eAEO-STP) möglich.
Alle bis zu diesem Zeitpunkt in AEO-ZP vorhandenen AEO-Antrags- und -Bewilligungsdaten stehen ab diesem Zeitpunkt in eAEO-STP zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung.
Quellenangaben
Das elektronische AEO-Antragsverfahren ab Dezember 2021
Bundesministerium Finanzen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster