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Umstieg auf die zentrale AEO-Anwendung

Ab dem 30. November 2021 wurde die derzeit verwendete nationale Anwendung AEO-ZP für die Beantragung und Verwaltung von AEO-Bewilligungen eingestellt.

Ab 1. Dezember 2021 sind sämtliche neue Anträge auf Erteilung des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO), sowie alle anderen Anträge zu einer bestehenden AEO-Bewilligung, wie z.B. Änderungen, Aussetzungen, etc., nur noch über das EU-Customs Trader Portal (eAEO-STP) möglich.

Alle bis zu diesem Zeitpunkt in AEO-ZP vorhandenen AEO-Antrags- und -Bewilligungsdaten stehen ab diesem Zeitpunkt in eAEO-STP zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. 

Quellenangaben

Das elektronische AEO-Antragsverfahren ab Dezember 2021

Bundesministerium Finanzen

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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