Das BAFA informiert auf seiner Website über die anstehenden Änderungen des Anhangs I und Anhangs IV der VO EU 2021/821.
Mit der Delegierten Verordnung vom 20. Oktober 2021 hat die EU-Kommission die Aktualisierung der Anhänge I und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung Anfang Januar 2022 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Website unter „Die Güterlisten im Detail / Anhänge EU-Dual-Use-Verordnung“.
Die Europäische Kommission gibt einen englischsprachigen Änderungsüberblick unter diesem Link.
Quellenangaben
„Die Güterlisten im Detail / Anhänge EU-Dual-Use-Verordnung“
Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-VO
Update of the EU Control List of Dual-Use Items
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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