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Ukraine: EU verlängert Sanktionen um 6 Monate

Der Rat der EU hat die Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiterhin untergraben oder bedrohen, um weitere 6 Monate bis zum 15. März 2021 verlängert.

Die geltenden restriktiven Maßnahmen umfassen sowohl Reisebeschränkungen als auch das Einfrieren von Vermögenswerten und werden weiterhin für 175 Personen und 44 Organisationen gelten.

Quellenangaben

Ukraine: EU verlängert Sanktionen um 6 Monate

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1267

Beschluss (GASP) 2020/1269

Europäischer Rat

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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