Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2239 vom 15.12.2021 endgültige Antidumpingzölle auf Windkrafttürme aus Stahl („Steelwindtowers“, SWT) mit Ursprung in China eingeführt. Die Besonderheit bei diesem Antidumpingzoll ist, dass nur ein bestimmter Anteil der Ware dem Antidumpingzoll unterliegt, wenn sie als Teil einer Windkraftanlage eingeführt werden. Für die anteilige Berechnung wurde die neue Maßeinheit „ENP“ (Je EURO/nationale Währungseinheit eines Mitgliedstaats des Nettopreises der betroffenen Ware frei Grenze der Union, unverzollt) eingeführt.
Wie sich die Maßnahme im EZT gestaltet, können Sie dem Screenshot in der folgenden ATLAS-Info entnehmen.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2239
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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