Mit der ATLAS-Meldung 0255/2021 informiert das Informationstechnikzentrum Bund über das erhöhte Aufkommen fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausgangszollstellen in Frankreich mit der Bestimmung Großbritannien.
Unerledigte Ausfuhrvorgänge laufen 90 Tage nach der Überlassung in das Ausfuhrverfahren in das Nachforschungsersuchen.
Im April 2020 wurde die Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren von 150 auf 360 Tage angehoben. Um eine Ausgangsbestätigung durch Kontrollergebnisnachricht der Ausgangszollstelle oder durch Alternativnachweis des Beteiligten weiterhin zu ermöglichen, wird die Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren temporär von 360 auf 500 Tage angehoben.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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